28 September 2006

V.B. Müller auf dem Prüfstand!

Eintritt in das Gesetz!

Morgen wird Kollege V.B. Müller sich beim Türhüter einfinden, um dort die mündliche Prüfung abzulegen. vordemgesetz wünscht ihm dafür natürlich viel Glück und Erfolg! Das vollbefriedigend ist erreichbar. Möge der Name Programm werden!

Nachdem V.B. bereits als (selbst ernannter) Repetitor in der Vorbereitung brillierte, wird er das Prüfungsgespräch sicher beherrschen und wahrscheinlich sogar hier und da mit besseren Einsichten bereichern. Wir sind auf seinen Bericht gespannt, den er sicher schon in Kürze an dieser Stelle erstatten wird. In diesem Zusammenhang erinnere ich vorsorglich an den telefonbuchdicken Autorenvertrag mit vordemgesetz, der ihn dazu verpflichtet. Erfüllen Sie, V.B.!

Ich werfe schon mal die Frage in den Raum, wie es sich anfühlt, als einer der wenigen juristischen Repetitoren auch über ein Examen zu verfügen? Da winkt schnell ein Stellenangebot von Hemmer. Mit diesem Erfolgsdruck will umgegangen werden.

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5 Comments:

At 7:00 PM, Anonymous Anonym said...

Dieser Kommentar richtet sich in erster Linie an die Arbeits- und Steuerrechtler die häufig die Stirn rünzeln, wenn sich VB Müller und meine Wenigkeit, der Kriminolgie widmen. Anstatt irgendwelche Theorien zu reproduzieren, möchte ich heute mal eine Diskussion ganz anders beginnen, und zwar mit einem selbst ausgedachten Sachverhalt.

Zwischen dem Ersasmusjurastudent A (Italiener) und D (Deutscher) kommt es in einer deutschen Disko zu Handgreiflichkeiten. Dabei wird A nicht nur unerheblich verletzt. Es bleibt ungeklärt wer den Streit begonnen bzw. provoziert hat. Da T schon häufig beobachtet hat wie Ausländer Schlägereien und Konflikte in der Disko austragen und deutsche Frauen belästigen, entscheidet er sich A der Disko zu verweisen. Als sich dieser weigert, nehmen T und ein Kollege den A in den Polizeigriff und werfen ihn gewaltsam nach draussen. B hingegen lassen sie weiterfeiern. A holt die Polizei. Er möchte Strafanzeige gegen D stellen und verlangt Zutritt zur Disko, da dort sich dort noch seine Jacke in der Gaderobe befindet. Die Polizisten P und X weigern sich nach ihrem Eintreffen, die Strafanzeigen entgegenzunehmen. Sie sind der Auffassung, dass Aussage gegen Aussage stünde und sie daher nicht verpflichtet seien eine Strafanzeige des A zu unterstützen, da genauso gut A selbst den Streit begonnen und somit D gerechtfertig sein könnte. T bemerkt den Polizeiwagen vor der Disko. Er befürchtet A könnte gegen ihn Strafanzeige aufgrund des gewaltsamen Rausschmiesses stellen. Daher erzählt er den Polizisten, dass A eine Schlägerei in der Disko begonnen habe, und er ihn deshalb "so" handeln mussten. Die Polizisten die schon im Begriff waren wegzufahren, hören Ts Aussagen interessiert zu. Als zufällig noch D aus der Disko kommt, fragen sie diesem, ob er nicht Strafanzeige stellen will. Da das teure Designerhemd des D durch die Auseinandersetzung mit A in mitleidenschaft gezogen wurde, willigt D ein, um zivilrechtlichen Ansprüche einfach gegen den Verletzter durchsetzten zu können. Die Polizei leitet die Tatsachen und einen noch später von D gestellten Strafantrag an die Staatsanwalt weiter. Diese erhebt Anklage gegen A am Amtsgericht Neuköln. Der junge Richter VB Müller er hält eine Hauptverhandlung für überflüssig. Nach einer langen Diskussion mit der StA, stimmt diese eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflage zu.


Bitte euch um Anregeungen und Meinungen zu dem Sachverhalt und der Frage von Kriminalität von Ausländern und Ausländerkrimi. in der PKS

Gruss Boris

 
At 7:02 PM, Anonymous Anonym said...

Nachtrag: T steht für Türsteher

 
At 1:36 AM, Anonymous Anonym said...

Welch Händel wird hier in meine Kommentare gesetzt? Der Sachverhalt ist freilich im Rahmen des ARD Ausländergewaltschockers "Die Wut" interessant.

Deutlich erkennbar scheinen T, A als auch die Beamten Schlüsse aus Vorurteilen zu ziehen. Nach dem sog. labeling approach könnte sich kriminelles Verhalten aufgrund von Vorurteilen und Stigmatisierung im Sinne einer selbsterfüllenden Prophezeihung zeigen. Diese Theorie versagt aber freilich, wenn es darum geht, gravierend sozial abweichendes Verhalten allein durch Vorverurteilung zu erklären. Ich mag dem daher nicht folgen und gebe zu Bedenken:

Wer nicht (richtig) deutsch spricht, wird schief angeguckt, da er keine Identität in Deutschland bilden kann und auch im Niedriglohnsektor keinen Nutzen erbringen kann. Wer keinen Job hat, ist in der Folge frustriert und begeht Straftaten. Wer dann stigmatisiert wird, begeht noch mehr Straftaten, auch um sich durch illegale Mittel (sog. Innovation) gegenüber der funktionierenden Klasse einen Vorteil zu verschaffen.

Dieses Phänomen lässt sich heute auch in der "deutschen" Unterschicht beobachten. Mangelnde Sprache führt zu nicht ausgeprägtem Denken. (Erkennbar vor allem an Gangster Rappern, deren fehlerhafte Sprache gleichsam zu latenter Aggression führt. Es handelt sich bei deren Texten auch nicht um sog. Sprachzertrümmerung. Diese ist ein Stilmittel, der expressionistischen Intelligentia, die sich selbst hasste und daher sprachlich vernichtete.)
Die Grenzen meiner Sprache sind die Grenzen meiner Welt. Und diese Welt ist demnach arg begrenzt!

Ich halte im vorliegenden Fall eine Einstellung nach § 153a StPO für im Ergebnis würdig und angemessen! Diskotheken und Tanzlustbarkeiten gehören ohnehin geschlossen.

 
At 9:21 AM, Anonymous Anonym said...

Prof. Medicus:

Mein Lehrstuhl, den ich trotz meiner Emiritierung behalten durft samt Mitarbeiterstab arbeitet freilich auch an einem kriminologischen Werk:

Kriminalität- erklärt anhand von Ansrpuchsgrundlagen (ISCDU 3442948954) CF HAYDER VERLAG


Im Übrigen handelt sich bei den Fall um vorvertragliche Kriminalität- T haftet, da er seine VSP nicht eingehalten hat. Dem steht auch den der Einwand von Leenen entgegen, Verträge könnten nur noch im Internet geschlossen werden. Leenen übersieht dabei, dass das Internet als dezentrale Plattform in weiten Maße dysfunktional ist und daher das deutsche Zivilrecht als Weiterentwicklung des römischen Recht- einen offlinebezogenen Auslegungsrahmen zum Ursprung hat. Zudem bleibt Leenen den Beweis schuldig, dass sein Lehrstuhl tatsächlich in Lage ist einen Fussball legal über das Internet zu veräussern.

MFG Medicus

 
At 9:42 PM, Blogger Herr V. B. Müller said...

Gerade bin ich aus dem künstlichen Koma erwacht, in das ich mich am Freitag Nachmittag habe versetzen lassen müssen, um mein kostbares Gehirn vor dem Durchbrennen und meine - entgegen aller Stimmen, die beharrlich das Gegenteil behaupten - sensible Psyche vor eine posttraumatischen Belastungsstörung zu bewahren. Ich werde morgen der Krankenschwester den Bericht diktieren, den zu verfassen mein Knebelvertrag mich zwingt.

Wie es scheint, hatte ich auch Besuch, während ich weggetreten war. Neben meinem Krankenbett steht ein Schale leckerer Haselnüsse und daneben liegt eine Art Comicbuch. Da ich leider noch zu schwach bin, den Kopf zu drehen, erkenne ich nur aus den Augenwinkeln, dass es wohl von einem gewissen "Sey..." gezeichnet wurde, mehr kann ich aus dieser Perspektive nicht sehen.
Da kommt mir auch gerade so eine Idee... Die nächste Generation der Repetitorenskripten! Jura erklärt anhand von Comicbildchen! Ich muss das sofort in die Wege leiten. Morgen meldet sich natürlich wieder ihr

V.B.

 

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