04 März 2007

Eintritt ins Gesetz (?)

vordemgesetz hat das 1. Staatsexamen beim Türhüter mit der Note vollbefriedigend (VB) bestanden. Der Beginn des Berichts des Prüflings liest sich wie folgt:
Die Prüfungen (5 x 50 Min !) liefen überraschend gut, angesichts der Tatsache, dass speziell die letzten Tage davor nervlich die Hölle waren. Nach der etwas holprigen Prüfung im Arbeitsrecht, ging ich nervös ins Zivilrecht. Da schlug ich dann auch gleich einen kapitalen Bock, vor lauter Angst, genau das was ich sagte, zu sagen. Zum Glück verbesserte ich mich innerhalb von Sekunden und musste mich nicht umgehend ins Schwert stürzen. Welche bösen Worte ich in den Raum sprach, werde ich hier nicht mittels Schrift für die Ewigkeit festhalten, um mich nicht selbst zu diskreditieren. Apropos Kredit. Kreditsicherungsrecht kam auch dran, das Horrorfach vor dem viele zittern. Wir brachten es halbwegs über die Bühne. Ich hatte gedacht, es liegt mir inzwischen ganz gut. Letztlich egal: Ich habe eh keine Sicherheiten. Die dritte Prüfung führte uns in die Zivilprozessordnung. Hier waren alle dermaßen ahnungslos, dass ich mit absoluten Basics punkten konnte. Die Prüfer tun mir noch jetzt von Herzen leid. Es wurden einige Gesichter in den Händen vergraben. Im Öffentlichen Recht, wo es galt, gegen einen jungen Schulschwänzer vorzugehen, glaubte selbst ich zwischenzeitlich, ich verstünde etwas davon. An sich zu glauben ist in einer so hochgradig situativen Prüfung wohl das einzige Mittel gegen die Nerven. Im Strafrecht bewies OStA Linke seine Vorliebe für exotischere Normen. Geprüft wurden in einem kurzem und komischen Fall: Fälschen technischer Aufzeichnungen, Urkundenunterdrückung und Sachbeschädigung. Man hätte sich einiges Leid, erzeugt durch das Lernen von unzähligen, unsinnigen Strafrechtsproblemen, sparen können. Es galt, die Norm zu lesen und nachzudenken. Nicht einfach, wenn man dabei auch noch Sprechen muss. Die Einsicht, dass man nur unterdrücken kann, was bereits existiert, brachte mir anscheinend Punkte ein. Die Strafrechtsprüfung war eine ziemlich harte letzte Prüfung.
vordemgesetz unterwirft sich hündisch ergeben der Allmacht, Allwissenheit und Ubiquität des Türhüters, wie sie aus dem letzten Absatzes des Berichtes zeugt:
Nach der Urteilsverkündung offenbarte der Türhüter, dass auch er Leser der bei vordemgesetz veröffentlichten Texte sei. Als großer Herr hätten ihn die nichtigen Gerüchte der geplagten Kandidaten über die türhüterischen Absichten unterhalten.
Und der Eintritt in das Gesetz? Eine vollbefriedigende Realität oder nur das Paradoxon einer potentiellen ("es ist möglich"), aber nie eintretenden ("jetzt aber nicht") Möglichkeit?
Der Türhüter hatte sich schon abgewandt, als er sprach:
"Der Eingang zum Gesetz steht offen und wohl erkennt man den unverlöschlichen Glanz, der aus der Tür zum Gesetze bricht. VB ist nur ein Wort - Das Gesetz ist nur ein Wort. Ich gehe jetzt und schließe ihn."

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2 Comments:

At 12:22 PM, Anonymous Anonym said...

Dein Text klingt wie ne Mischung von Novalis und Eischendorf.
Freiherr von Hardenberg hat übrigens auch Bekanntschaft mit dem Torhüter gemacht; Eischendorf ist zwar kein Jurist, aber die von dir verwendeteten Begriffe, wie glanz usw., sprechen wie bei ihm für eine Untersdückung homosexueller Neigungen:)

 
At 1:01 PM, Blogger vk26 said...

Was soll der Verfasser untersdücken?? Glanz z.B. ist auch in der Spülmittelwerbung ein anerkanntes Wort. Obwohl Glanz zunehmend weniger wichtig wird. In den Putz-und Spülmittelspots ( u.a. Sagrotan) geht es neuerdings nur noch, "um den Schutz meiner Familie, Art. 6 GG" (vor Bakterien die seit Jahrtausenden im, um und auf dem Menschen wohnen und nicht zu einem grausigen Tod geführt haben). Letzteres wird jedoch nicht erwähnt.
Alle gewählten Begriffe sind extrem lyrisch, aber leider eben auch nur Plagiat (es mag dem Leser aufgefallen sein, dass hier gnadenlos bei Kafka abgeschrieben wird). Schade, dass man seitdem die alten Meister nicht mehr unter uns weilen (die Bakterien haben sie ausgelöscht, da bin ich sicher) so große Worte wie Glanz etc. nicht mehr sagen darf, ohne homosexuelle Neigungen zu untersdücken. Aber gut: Alles zum Schutz der Familie!!
Eichendorff (aka Eischendorf) war nicht nur erzkatholisch - er glaubte an noch ganz andere Glanze :) - sondern auch Jurist. Alle haben sie Jura gemacht. Hätte es damals bloß schon Taxis gegeben. Eichendorff, Kafka, Hoffmann und Co. hätten neben dem Schreiben eines gefahren. Sie wären glücklichere Menschen gewesen.

 

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