23 Dezember 2006

Strafrecht kommt von 'Strafen': Fußballwetter müssen einwandern

Ante S. und Ex-Schiri Robert Hoyzer müssen in den Knast. Das Landgericht Berlin hatte beide wegen Betruges bzw. Beihilfe zum Betrug zu Gesamtfreiheitsstrafen von jeweils über zwei Jahren verurteilt. Der BGH hat dies nun mit Urteil vom 15. Dezember bestätigt. Auf eine schriftliche Ausfertigung mit liebevoller Begründung darf man - sicher weit bis ins neue Jahr - gespannt sein, hatten doch führende Strafrechtsgurus die Entscheidung aus Berlin kritisiert. "Oberflächlich" waren noch die freundlichsten Worte. Sogar die Bundesanwaltschaft, von der man ein wenig mehr Jagdtrieb erwartet hätte, beantragte schließlich, die Angeklagten freizusprechen. Ungeheuerlich. vordemgesetz sieht sich nach dem Urteil des BGH in seiner persönlichen Rechtsauffassung bestätigt. Ja, ich hätte sogar Geld drauf gewettet. Strafrecht kommt von Strafen. Auf feinsinniges Aufdröseln, was der manipulierende Sportwetter alles schlüssig erkläre, kommt es nicht an. Wozu Zivilrecht und öde AGB? Alles Hilfswissenschaft. Schön auch, dass die Fairness im geliebten Fußballsport und das Vertrauen in nicht bestochene Schiris mit dem scharfen Schwert des Strafrechts geschützt werden. Da kann man beim Schauen der Sportschau wieder ruhig schlafen.

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2 Comments:

At 2:16 PM, Blogger Herr V. B. Müller said...

oh ja, und henker kommt von henken, henkt sie also alle, hängt sie hoch, die fußballschieber und betrüger. wenn's denn wirklich auch betrüger sind (str.). führende experten für betrug wollen das ja anders sehen. zumindest was den smarten hoyzer, hoisa oder wie man ihn nun aussprechen will, angeht. ich werde da wohl man spaßeshalber ein gutachten erstellen.

 
At 7:01 PM, Blogger vk26 said...

Unbedingt. V.B. übernehmen Sie!! Ich verfasse derweil ein öffentlich-rechtliches Traktat mit dem Titel -

LadenschlussG, Weihnachten und Alkoholismus -
Ladenschluss zu Weihnachten bei Ullrich am Zoo in der Schnapsabteilung?

Nach umfassender Recherche werde ich berichten.

 

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