26 Juni 2006

Machs gut, Bruno.

Was haben die irren Bayern Dich beleidigt: Vom Normalbär sich abweichend verhaltender Bär, Schadbär, Problembär, Risikobär.

Hättest Du es doch bloß die 900 Kilometer zu uns hoch nach Bärlin geschafft. Wir hätten Dich aufgenommen, hätten Dir Asyl gewährt, vor den CSU Häschern. Du warst der Bär, der uns hier fehlt und bleibst es in unserem Herzen.

Die selbsternannten Bärenanwälte vom WWF haben Dir nicht helfen können, am Ende wollten sogar sie Dein Ende. Ein gewisser Prof. Bohnert witzelte einst, er warte auf die Sammelklage der Schweine gegen den Metzger, und spottete über die "Mitgeschöpfe", die wir täglich zu Mittag verspeisen. Wäre doch dieser Tag nur schon gekommen, an dem Du selbst Anfechtungsklage gegen die Abschussverfügung hättest erheben, und einstweilig die Vollstreckung hindern können.
Wir verfluchen Deinen Mörder und die nicht minder schuldigen Bärenanwälte. Prof. Bohnert wird nach Deinem Tod sicher seinen Zynismus aufgeben und für Geschöpfe wie Dich seine Stimme erheben.

Bärenforscher Hans-Peter Sorger sagt, Du seist ein Halbstarker gewesen. Wie James Dean. Viel zu früh und unnötig gestorben. Heute um 21.45 h erinnert die ARD in einer Sondersendung an Dich. Mögen noch viele Deiner Art folgen und Deine Mörder zur Hölle fahren. Wir werden Dich nie vergessen.

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5 Comments:

At 4:39 PM, Anonymous Anonym said...

hi,
traurig isses... aber zum thema "trauer um bruno" nochwas: http://blog.umwelt.cc/index.php/umweltblog/2006/06/29/von_baren_mordern_und_glashausern
gruss:
kilian

 
At 10:24 AM, Anonymous Anonym said...

Ändert sich die soziale Umgebung des Menschen, so ergeben sich neue Möglichkeiten, sich abweichend zu verhalten. Hier muss sofort das scharfe Schwert des Strafrechts dem Abweichler die Rübe abschlagen. Darum postuliere ich die Wiedereinführung der Todesstrafe. Zudem sollten junge Bären dem Schutzbereich der §§212, 211 StGB unterfallen und auch zivilrechtlich dem Menschen gleichgestellt werden, etwa durch Einführung eines 90b BGB folgenden Wortlautes: "Abweichend von §90,90a BGB sind Bären unter 5 Jahren Lebensalter nicht nur keine Sachen, sondern werden auch nicht wie solche behandelt, nicht genug, sie sind keine Tiere und werden dem Menschen nur dann nicht gleichgestellt, wenn dieser Absatz weniger als 100 Anschläge hat."

Grüße aus der Schweiz an alle glühenden Verfechter der Rechte nichtmenschlicher Tiere-

 
At 12:25 AM, Anonymous Anonym said...

Sehr verehrter Herr Kollege,

in Übereinstimmung mit dem Beitrag des hiesigen Bloggers und der großartigen Dissertation "Das Grundgesetz und die Tiere" habe ich meine Auffassung aufgeben. Ich bin bereit, Tieren (insbesondere auch Schweinen) die Klagebefugnis gegen ihre Schlächter zuzugestehen.
Ich werde gerne das Mandat für Brunos Bärenmutter übernehmen, sobald diese ihre Tatze auf eine Prozessvollmacht sowie Honorarvereinbarung gesetzt hat.

Grüße

 
At 11:36 AM, Anonymous Anonym said...

sehr recht, herr kill-ias, auch ich halte ja unter teleologischer reduktion des art. 102 gg, bei dem es sich offensichtlich ja nur um ein redaktionsversehen handeln kann, die todesstrafe für weiterhin grundsätzlich anwendbar. a.a. natürlich die wohl herrschende meinung in der literatur, die rechtsprechung hat sich soweit mir bekannt noch nicht zu diesem hochrelevanten problemkreis geäußert. ich erwarte jedoch mit jeder neuen ausgabe der RÜ, der zentralen fachzeitschrift für jeden rechtlich versierten und interessierten, dass eines der höchsten gerichte in unserer kleinen demokratie hier mal die eier hat, stellung zu beziehen. in diesem sinne, mahlzeit -
herr müller

 
At 11:38 AM, Anonymous Anonym said...

im übrigen bietet sich sogar eine theologische reduktion besagten art. 102 gg an, im sinne eines auge um auge, zahn um zahn argumentes, dessen logische durchschlagskraft nicht gemindert werden kann von jahrhunderten der aufklärung und des humanismus, die seit seiner entwicklung ins land gezogen sind.

 

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