06 Juni 2006

Im Auftrag des Teufels

Anlässlich des besonderen Datums sei heute an die beiden "Irren" (BZ) Daniel und Manuela R. erinnert, die am 6.6.2001 auf Befehl des Satans - genauer eines Untersatans - einen Arbeitskollegen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordet haben.
Auf den Befehl konnten sich die Angeklagten natürlich nicht berufen. Es fehlte dem Untersatan nämlich bereits an der Kompetenz für die Anordnung. Zuständig dafür war, wie der Vorsitzende nach Blick in die schwarze Bibel eindeutig feststellte, Luzifer persönlich.

Im Ergebnis also Verurteilung wegen Mordes, aber vermindert schuldfähig wegen "narzistischer Persönlichkeitsstörung" ("irre", BZ)

Beide schmoren seitdem in der Klapsmühle, voraussichtlich für immer, § 63 StGB spricht vom "psychiatrischen Krankenhaus". Laut Prof. Bohnert von der Freien Universität Berlin zukünftig wohl zu bezeichnen als "Heim für Menschen mit eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten".

Der Fall ist für das juristische Examen weniger relevant, trotz der interessanten Kompetenzstreitigkeiten zwischen den zahlreichen Untersatanen. Viel wichtiger der Katzenkönigfall. Auch der Katzenkönig verlangte einst die Erbringung eines Menschenopfers, allerdings zur Rettung der Welt. Komischerweise verhalf das dem Angeklagten nicht zum Freispruch (..."irre")

Dennoch merke für die Prüfung: Anordnung des Katzenkönigs schlägt Satan, Satan schlägt Untersatan und Untersatan: bitte ab ins Fegefeuer.

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